Die Fachgebiete von A bis Z

Nachfolgend erhalten Sie eine alphabetisch gegliederte Übersicht aller Rechtsgebiete, die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei markieren und daher einen besonderen Stellenwert einnehmen. 

Die kurzen Erläuterungen zum jeweiligen Gebiet sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Gegebenenfalls gibt ein Gespräch Aufschluss darüber, was in Ihrem besonderen Fall zu tun ist.

RA'in Bartsch-Külker

Zum Arbeitsrecht gehört beispielsweise das Kündigungsschutzverfahren und daraus abzuleitende Ansprüche in Bezug auf Urlaubsabgeltung, Vergütung, Überstunden, Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung. 

Auch Ansprüche nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie Ansprüche während der Berufsausbildung fallen unter das Arbeitsrecht.

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Die Regelung der Vermögensnachfolge mittels testamentarischer oder erbvertraglicher Festlegung, die gesetzliche oder vorweg genommene Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, die Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung: vier Themenbereiche, die dem Fachgebiet Erbrecht zugeordnet sind.

RA'in Bartsch-Külker

Das Familienrecht umfasst unter anderem Bestimmungen rund um Trennung oder Scheidung. Dazu zählen Scheidungsfolgen-Vereinbarungen, Fragen zum Versorgungsausgleich, dem Kindes- und / oder Ehegattenunterhalt sowie zum Sorge- und Umgangsrecht. Ebenfalls zum Familienrecht gehören die Gestaltung von Eheverträgen, Regeln beim Zugewinnausgleich und die Klärung von Ansprüchen infolge der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Wie sind Wohnraum-Mietverhältnisse geregelt, welche Rechte und Pflichten gibt es? Was gilt es bei einer Kündigung des Mietverhältnisses zu beachten, was bei einem Mangel an der Mietsache, bei einer Mieterhöhung oder -minderung oder bei sogenannten Schönheitsreparaturen? Was gibt das Mietvertragsrecht her, wo sind die Überschneidungen zum AGB-Recht? In allen genannten Belangen werden die Interessen von Mietern oder Vermietern vertreten.

Ein Teilgebiet des Mietrechts widmet sich Gewerberaum-Mietverhältnissen, gegebenenfalls greift hier auch das Pachtrecht.

Während das Wohnungseigentumsrecht das Eigentum an Wohnungen regelt, klärt das Wohnungseigentumgesetz Fragen zur Unterscheidung in Sonder-, Wohnungs- und gemeinschaftliches Eigentum. Auch die Abstimmungsregeln in einer Eigentümerversammlung sind rechtlich gefasst. In allen Fällen wird die Vertretung von Wohnungseigentümern oder Verwaltern übernommen.

Weitere Themen, die zu diesem Fachgebiet gehören, sind das Maklerrecht, das Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts. Auch miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts sind hier anzuführen.

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Das Sozialrecht – als Bestandteil des Verwaltungsrechts – behandelt Ansprüche auf Sachleistungen gegenüber bestimmten Sozialleistungsträgern wie  der gesetzlichen Krankenkasse, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung.

Beispiele: Ansprüche aus den Sozialversicherungen (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) wie Grundsicherung / ALG II (Hartz IV), Krankengeld, Krankenbehandlung, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.


RA'in Bartsch-Külker

Im Rahmen des Strafrechts erfolgt die Verteidigung in Haftsachen und vor Gericht, ferner die effektive Intervention in laufende Ermittlungsverfahren mit dem Ziel, eine drohende Anklage abzuwenden.

Auch die Vertretung in Jugendstrafverfahren sowie die Vertretung Geschädigter in Nebenklage fallen unter das Strafrecht. 

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Das Verkehrsrecht umschließt das Verkehrs-Zivilrecht und hier insbesondere das Verkehrs-Haftungsrecht. Dabei geht es beispielsweise um die Regulierung von Unfallschäden und das Verkehrs-Vertragsrecht (Kaufrecht, Kfz-Instandsetzung und -Wartung, Kfz-Miet- und Leasingrecht).

Verkehrsrecht und Versicherungsrecht können einander überschneiden, etwa in Fragen der Kfz-Haftpflicht und -Kaskoversicherung. Auch Grundzüge der Personenversicherung sind hiervon berührt – einschließlich einer Wechselwirkung mit der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherung, die unter anderem bei Invaliditätsfolgen und dem Anspruch auf Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben ist, wenn eine mindestens 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Teil des Verkehrsrechts, vor allem hinsichtlich des Bußgeldkatalogs und des Fahreignungs-Registers sowie der nationalen und europäischen Vorschriften über das Personenbeförderungsrecht.

Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts ist das Verkehrs-Verwaltungsrecht. Darin enthalten sind auch das Fahrerlaubnisrecht (inklusive der europarechtlichen Bezüge) und das Straßenverkehrs-Zulassungsrecht (Kfz-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungsordnung).

Darüber hinaus werden Sie zu Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung beraten, zum Beispiel in Bezug auf Verjährungs- und Verwirkungsbestimmungen bei der Ableitung eines Direktanspruchs gegen den Versicherer aus dem Pflichtversicherungsgesetz.

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertrags-Gesetz geregelt. Vor diesem Hintergrund wird zum Beispiel geprüft, ob allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach dem AVB-Recht unterliegen.

Das Versicherungsrecht beinhaltet ferner das Privatversicherungsrecht; darunter fallen die Private Krankenversicherung (PKV), das Haftpflichtversicherungsrecht, die Kfz-Haftpflicht, das Recht der Fahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung), das Recht der Hausratversicherung, das Recht der Gebäudeversicherung sowie das Transportversicherungsrecht.

RA Grieger
freier Mitarbeiter

Das Verwaltungsrecht stellt – neben dem Verfassungsrecht – einen wesentlichen Bestandteil des öffentlichen Rechts dar. Das öffentliche Recht wiederum bezeichnet jenen Teil der Rechtsordnung, der sich mit dem Verhältnis zwischen Trägern öffentlicher Gewalt (Staat und Kommunen) und sogenannten „Privatrechtssubjekten“ (vor allem Bürger und Unternehmen) befasst.

Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Es regelt die Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die prinzipiell in jedem Bereich der Verwaltung Anwendung finden.

Das besondere Verwaltungsrecht hingegen ist auf die spezifischen Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben zugeschnitten. Es beinhaltet neben dem öffentlichen Baurecht, dem Gewerberecht, dem Polizeirecht und dem Beamtenrecht auch das Ausländerrecht und das Asylrecht.

RA'in Bartsch-Külker
RA Grieger
freier Mitarbeiter

Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) regelt die Beziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten. Diese können natürliche Personen (der einzelne Mensch als Träger von Rechten und Pflichten) oder juristische Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sein.

Fünf Beispiele für Sachverhalte, die dem Zivilrecht zugehören: Ansprüche aus Kaufverträgen (auch für Immobilien), Werkverträge, Darlehensverträge, Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht.